Betriebliches Eingliederungsmanagement
Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist geregelt, dass allen Arbeitnehmern, die innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen arbeitsunfähig waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden muss. Dies hat zum Ziel, Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten zu überwinden und weitere Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, um den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten möglichst zu erhalten. Im Idealfall wird bei einem BEM-Verfahren von Anfang an die Arbeitsmedizin mit einbezogen, da nur die Kenntnis von arbeitsplatzbezogenen Anforderungen und vorhandenen medizinischen Einschränkungen einen gesundheitsgerechten Einsatz von chronisch kranken Arbeitnehmern ermöglicht.